Osteopathie Praxis Roos in Erlangen – Kostenerstattung

Als Heilpraktiker darf ich Sie ohne ärztliche Verordnung behandeln.

Ich bin Mitglied im VFO, Verband freier Osteopathen. Für einige Krankenkassen ist das eine Vorraussetzung für die Kostenübernahme.

Die Rechnung erstelle ich entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker, in der alle erbrachten Leistungen für Sie und den Kostenträger ersichtlich sind.

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten osteopathischer Behandlungen zumindest teilweise. Einige verlangen dafür dennoch eine ärztliche Verordnung.

Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Ihre gesetzliche Krankenkasse, private Versicherung, oder private Zusatzversicherung die Kosten für eine osteopathische Behandlung bei mir trägt oder bezuschusst. Erfragen sie auch, ob noch weitere Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sein müssen.

Sollte Ihre Krankenkasse nichts zur Behandlung beisteuern, können Sie die Behandlungskosten auch als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Steuererklärung angeben.